
WarenkundeZuckermais, 2 St., gek. vakuum
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Allgemeines
In Amerika ist auf etwa 30% der Anbaufläche der angebaute Mais gentechnisch verändert. In Deutschland dient Gen-Mais-Anbau nur zu Versuchszwecken. Eine Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderter Ware ist nur dann vorgeschrieben, wenn die Veränderung im Produkt nachweisbar ist. Dies ist möglich bei Maiskolben, Maiskörnern und Maismehl aus dem ganzen Korn. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind daher Maisstärke, Maiszucker, Maisalkohol und Maisöl.
Weitere Bezeichnungen
Botanischer Name Zea mays, Poaceae
Gesetzliche Angaben
E-Mail Inverkehrbringer
Ursprung
Deutschland
GTIN Stück
2481111706568
Qualität
Naturland